Kopftuch? Na und!

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Ein Kommentar von Wolf-Bodo Friers, Vorstandsvorsitzender der Baugenossenschaft Langen eG:

"Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Arbeitgeber dürfen, wenn es die Unternehmensrichtlinien vorgeben, Arbeitnehmerinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten. Es mag sein, dass dieses Urteil für mehr Klarheit sorgt und Unternehmen unterstützt, die ein neutrales Erscheinungsbild vorschreiben.

Bei der Baugenossenschaft Langen eG haben wir uns schon lange entschieden, Vielfalt und Persönlichkeit zu fördern. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden selbst, inwieweit sie gegenüber dem Kunden politische, philosophische oder religiöse Neutralität wahren wollen. Es ist ihnen ausdrücklich erlaubt, am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer Überzeugungen zu tragen. Sofern diese mit unseren Gesetzen vereinbar sind.

Wir stimmen mit der Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes, Christine Lüders, überein: Warum sollten wir uns durch ein Kopftuch-Verbot in unserer Personal-Auswahl einschränken? Geschlecht, Herkunft, Alter, persönliche Überzeugungen – je unterschiedlicher und vielfältiger Teams sind, desto erfolgreicher sind sie auch. Und damit das ganze Unternehmen.

Hinzu kommt, dass wir auch ein breites Spektrum an Kunden haben. Darum haben wir auch bewusst in unseren Image-Film zur Baugenossenschaft Langen eG diese Vielfalt abgebildet.

Wir möchten, dass sich alle Wohnraumkönner in all ihren Facetten einbringen können und dass sich alle Mieter bei uns Wohlfühlen."

 

Über die Baugenossenschaft Langen eG – Die Wohnraumkönner

Die Baugenossenschaft Langen eG. Unsere Regionen: Langen, Dreieich, Egelsbach. 1.800 Wohnungen für 5.000 Menschen. Der größte Vermieter in der Region. Wir können das. Wir machen das. Gerne.

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