Abmahnungen müssen nicht zurückgenommen werden

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Auch unberechtigte Abmahnungen seitens des Vermieters müssen nicht zurückgenommen werden, entschied das LG Berlin in seinem Urteil vom 13.3.2015 (65 S 396/14).

Hintergrund war der Fall eines Vermieters, der seinen Mietern für das Aufbringen von Außenwerbung am Briefkasten eine Abmahnung schickte. Die Mieter ließen über einen Anwalt die Abmahnung als unzulässig zurückweisen und wollten eine Erstattung der Anwaltskosten.

Das Gericht wies die Forderungen ab. Anders als im Arbeitsrecht, haben Mieter im Mietrecht keinen Anspruch darauf, dass eine Abmahnung vom Vermieter zurückgenommen werden muss. Darüber hinaus haben Mieter auch in einem Rechtsstreit kein Anspruch auf eine Feststellung, ob eine Abmahnung zu Recht oder nicht ausgesprochen wurde.  

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