Bundesverfassungsgericht: Neues Urteil zu Funk-Rauchmeldern

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 08.12.2015 (1 BvR 2921/15) deutlich gemacht, dass Mieter Funk-Rauchmelder in ihren Wohnungen dulden müssen.

Hintergrund ist die Verfassungsklage eines Kölner Mieters, der keine derartigen Rauchmelder in seiner Wohnung haben wollte, da er um seine persönliche Daten fürchtet und die Geräte für manipulierbar hält. Aufgrund der mangelnden Erfolgsaussicht nahmen die Richter in Karlsruhe die Klage nicht zur Entscheidung an.

Auch die Baugenossenschaft Langen eG verwendet Funk-Rauchwarnmelder, weil sich diese Modelle aus der Ferne warten lassen. Per Ultraschall prüft das Gerät, ob seine Umgebung unverstellt ist und liefert einmal im Monat Informationen wie zum Beispiel zum Batteriestand. Diese Modelle sind nach Herstellerangaben aber nicht in der Lage Bewegungsprofile zu erstellen oder gar Gespräche aufzuzeichnen, wie es der Kläger aus Köln befürchtet, der mit seiner Klage schon beim Amtsgericht und beim Landgericht Köln keinen Erfolg hatte.

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