VG Urteil zum Anscheinsbeweis geeichter Wasserzähler
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Im Rahmen unseres zehnjährigen Modernisierungsprogramms rüsten wir um und installieren in den modernisierten Wohnungen geeichte Wasserzähler. Der Vorteil ist, der Wasserverbrauch lässt sich besser ablesen, fairer abrechnen und, wie ein aktuelles Urteil zeigt, auch zuverlässiger bestimmen.
In seinem Urteil (4 K 203/15.NW) vom 28.01.2016 erklärt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, dass, wenn der Wasserzähler einen unerklärlich hohen Frischwasserverbrauch anzeigt, der Verbraucher einen defekten Wasserzähler nachweisen muss. Kann er das nicht, müssen die Gebühren bezahlt werden.
Begründet wird das Urteil damit, dass ein hoher Wasserverbrauch allein den Beweis durch eine geeichten Wasserzähler nicht entkräftet.