Mitgliedschaft

Unsere Wohnungen werden ausschließlich an Mitglieder unserer Genossenschaft vermietet. Falls Sie als Interessent für eine Wohnung vorgemerkt werden möchten ist es erforderlich, dass Sie Mitglied der Baugenossenschaft werden. Die Mitgliedschaft erwerben Sie durch die Übernahme eines Geschäftsanteils, der laut unserer Satzung 160 € beträgt. Darüber hinaus ist bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld in Höhe von 50 € zu zahlen, das in in der Satzung geregelten Ausnahmefällen erlassen wird.

Die weitere Anzahl der zu übernehmenden Geschäftsanteile bei der Anmietung von Wohnraum richtet sich gemäß unseren Vergaberichtlinien nach der bei Beginn des Vertragsverhältnisses gültigen Gesamtnutzungsgebühr. Für je angefangene 50 € Nutzungsgebühr ist ein zusätzlicher Geschäftsanteil zu übernehmen. Bei der Vermietung an Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften müssen beide Mitglied werden, wobei die Geschäftsanteile dann unter beiden Mitgliedern gleichmäßig aufzuteilen sind.

Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten für Kaution oder ähnliches an. Ihr Guthaben wird zur Zeit mit einer Dividende von 4% verzinst. Nach der Kündigung der Mitgliedschaft und dem Ausscheiden aus der Genossenschaft bekommen Sie Ihre Geschäftsanteile ausgezahlt. Als Mitglied dürfen Sie in unseren Genossenschaftswohnungen ein Leben lang wohnen.

Ihre Vorteile

Günstige Mietpreise:

Ziel der Genossenschaften ist es nicht, größtmöglichen Gewinn zu erzielen, sondern den Mitgliedern, die durch die erworbenen Anteile an der Genossenschaft beteiligt sind, attraktiven Wohn- und Lebensraum zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung zu stellen. Überschüsse kommen dem Wohl aller zugute und fließen unter anderem in die Pflege und den Ausbau von Wohn- und Lebensraum.

Dauernutzungsrecht:

Die Entscheidung für eine Genossenschaftswohnung ist die Entscheidung für eine Wohnform, die zwischen Miete und Eigentum liegt. Durch die Anteile an der Genossenschaft sind Sie in diesem Umfang Miteigentümer der Wohnungen. Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, eine Kündigung z.B. wegen Eigenbedarfs ist ausgeschlossen. In einer Genossenschaftswohnung leben Sie genau so lange, wie Sie es möchten.

Demokratisches Wohnen:

Jedes Mitglied hat das Recht, sich für die Belange der Gemeinschaft einzusetzen. In welcher Art und in welchem Umfang dies geschieht bleibt jedem selbst überlassen.