Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist eine Baugenossenschaft?

Eine Baugenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern mit dem Ziel, Mietwohnungen zu bauen und zu unterhalten.

Die Baugenossenschaft Langen eG hat den Zweck, ihre Mitglieder mit gutem, sicheren und sozial verantwortbarem Wohnraum zu versorgen in ihrer Satzung festgeschrieben.

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Welche Vorteile hat das Wohnen in einer Baugenossenschaft?

Wir schließen mit unseren Mitgliedern unbefristete Dauernutzungsverträge ab. Das bedeutet für Sie, dass Sie genau so lange in der Wohnung leben können, wie Sie das möchten.

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Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Genossenschaften sind keine Unternehmen, die ausschließlich auf wirtschaftliche Gewinne aus sind. Unser Ziel ist es, die Mieten für unsere Mitglieder so günstig wie möglich zu halten. Überschüsse werden zum Wohl aller eingesetzt.

Außerdem wird Ihr Geschäftsguthaben zur Zeit mit einer Dividende von 4% verzinst.

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Kann ich auch ohne Mitglied zu sein Mieter werden?

Nein, Genossenschaftswohnungen werden ausschließlich an Mitglieder vergeben.

Wie werde ich Mitglied?

Sie müssen die Beitrittserklärung unterzeichnen und mindestens ein Geschäftsanteil übernehmen. Für den Beitritt ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 50 € zu zahlen.

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Wie bekomme ich eine freifinanzierte Wohnung?

Situation 1:
Sie sind an einer der zur Zeit zur freien Vermietung ausgeschriebenen Wohnungen interessiert.

  1. Nehmen Sie Kontakt zu dem für diese Wohnung zuständigen Kundenberater auf und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
  2. Wenn Sie die Wohnung anmieten möchten müssen Sie der Baugenossenschaft beitreten. Dies geschieht durch Unterzeichnung des Beitrittsformulars und Übernahme eines Grundgeschäftsanteils, sowie einer von der Höhe der Nutzungsgebühr abhängigen Anzahl weiterer Geschäftsanteile. Außerdem müssen Sie den Fragebogen für Wohnungsinteressenten ausfüllen.
  3. Anschließend wird der Dauernutzungsvertrag abgeschlossen.

Situation 2:
Die zur Zeit zur freien Vermietung anstehenden Wohnungen entsprechen nicht Ihren Anforderungen bzw. Sie möchten erst mittelfristig eine Wohnung anmieten und Angebote von der Baugenossenschaft erhalten.

Die zur Neuvermietung anstehenden Wohnungen werden zunächst den bei uns registrierten Wohnungsinteressenten angeboten. Nur wenn sie nicht untern den registrierten Interessenten vergeben werden können, werden sie zur weiteren Vermietung (z.B. über das Internet) freigegeben.

Wenn Sie in unsere Interessentenliste aufgenommen werden wollen ist es erforderlich, dass Sie Mitglied der Baugenossenschaft Langen eG werden. Hierfür müssen Sie das Beitrittsformulars  unterzeichnen und ein Grundgeschäftsanteil übernehmen. Lassen Sie uns den vollständig ausgefüllten Fragebogen für Wohnungsinteressenten zukommen, damit wir Ihnen die passenden Wohnungen anbieten können.

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Wie bekomme ich eine Sozialwohnung (öffentlich gefördert gem. § 9 WoFG)?

Einkommensgrenzen und Regelbelegung

Personen Einkommensgrenze Zimmer
1 13.200 € 50 2
2 19.800 € 60 2
3 24.310 € 75 3
4 28.820 € 85 4
5 33.330 € 95 5
6 37.840 € 105 5 und mehr
7 42.350 € 115 5 und mehr

Die Schritte

  1. Stellen Sie einen Antrag auf eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) und eine Wohnungsbindungs-Bescheinigung bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt, z.B. in Langen beim Fachdienst für soziale Leistungen der Stadt Langen, Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen. Die Wohnungsbindungs-Bescheinigung berechtigt Sie zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
  2. Parallel dazu können Sie bei uns bereits die Mitgliedschaft erwerben und einen Antrag auf eine öffentlich geförderte Wohnung stellen.
  3. Sie werden von uns bei der Stadt als Nachmieter vorgeschlagen.
  4. Die Stadt schlägt Sie als einen von drei Nachmietern vor.
  5. Sie führen ein persönliches Gespräch mit unserem zuständigen Kundenberater und besichtigen die Wohnung.
  6. Sie erhalten von der Baugenossenschaft das schriftliche Wohnungs- angebot.
  7. Spätestens jetzt müssen Sie die Mitgliedschaft der Baugenossenschaft Langen erwerben und die erforderliche Anzahl weiterer Geschäftsanteile zeichnen.
  8. Sie schließen den Dauernutzungsvertrag mit der Baugenossenschaft ab.

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Wie hoch ist ein Geschäftsanteil?

Ein Geschäftsanteil beträgt 160 €.

Wie viele Anteile muss ich übernehmen?

Zunächst ist die Übernahme eines Grundanteils erforderlich. Wie viele Anteile darüber hinaus zu zeichnen sind, richtet sich nach der anfänglichen Nutzungsgebühr (= Grundmiete + Betriebskosten, keine Heizkostenvorauszahlung) für Ihre Wohnung. Je angefangenen 50 € ist ein weiteres Geschäftsanteil zu übernehmen.

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Wie viele Geschäftsanteile können maximal übernommen werden?

Ein Mitglied kann maximal 2.500 Geschäftsanteile übernehmen.

Was muss ich bei der Aufstellung von Haushaltsgroßgeräten beachten?

Wenn Sie eine Waschmaschine oder Spülmaschine aufstellen möchten ist eine Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden vorzulegen.

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Was ist bei der Tierhaltung zu beachten?

Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Meerschweinchen oder Vögeln im haushaltsüblichen Umfang ist nicht genehmigungspflichtig.

Für die Haltung von Hunden oder Katzen müssen Sie jedoch bei Ihrem Kundenberater eine Genehmigung beantragen.

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Wie hoch sind die Heiz- und Betriebskosten?

Die derzeit aktuelle Höhe der monatlichen Betriebskostenvoraus- zahlungen sind zu den einzelnen Wohnungen angegeben. Sie variieren u.a. je nach Grundstücksgröße.

Sofern die Wohnungen mit Gasetagenheizung ausgestattet sind, können Sie Ihren Gasanbieter frei wählen und somit direkten Einfluss auf die Kosten nehmen. Da in diesem Fall die Abrechnung jeweils durch den entsprechenden Anbieter erfolgt, können wir keine verbindliche Aussage zu diesen Kosten treffen.

Beachten Sie, dass wir die Heiz- und Betriebskosten grundsätzlich getrennt angeben und die Heizkosten nicht in dem bei den Betriebskosten genannten Betrag enthalten sind!

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Wie hoch sind die Stromkosten?

Die Stromkosten hängen im Wesentlichen von den in Ihrem Haushalt befindlichen Elektrogeräten und Ihrem persönlichen Nutzungsverhalten ab. Aus diesem Grund können wir hierzu keine Angabe machen. Sofern sich keine wesentlichen Veränderungen (Personenzahl, Haushaltsgeräte) ergeben, können Sie sich an Ihrem bisherigen Stromverbrauch orientieren.

Selbstverständlich können Sie Ihren Stromanbieter frei wählen!

Die Kosten für die Beleuchtung der allgemein zugänglichen Räume wie z.B. das Treppenhaus sind in den Betriebskosten enthalten.

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